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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Büro organisiert Skireise: Sturz ist kein Arbeitsunfall

    | Teambuilding wird groß geschrieben, auch in Architektur- und Ingenieurbüros. Skifreizeiten sind ein besonders beliebter Event. Ein Dämpfer kommt jetzt vom Sozialgericht (SG) Stuttgart. Das hat nämlich entschieden: Ein Unfall beim Skifahren (Unterschenkel- und Steißbeinfraktur), den ein Mitarbeiter bei einer mehrtägigen ‒ von Ihnen finanzierten und organisierten ‒ Reise erleidet, gilt nicht als Arbeitsunfall. |

     

    Das SG wertete das Skifahren als unversicherte Tätigkeit (SG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2017, Az. S 13 U 4219/16, Abruf-Nr. 204429):

    • Es sei objektiv nicht geeignet gewesen, den Zusammenhalt zwischen den Mitarbeitern zu stärken. Vom Skifahren seien bereits diejenigen Teilnehmer ausgeschlossen, die nicht Skifahren könnten oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage seien, diese Betätigung auszuüben.