27.05.2026 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Feier zur Verabschiedung eines Mitarbeiters führt nicht zu Arbeitslohn
Immer mehr Leistungsträger gehen in Ruhestand. Wenn Sie sich bei solchen Mitarbeitern mit einem kleinen Empfang verabschieden wollen, stand bisher die Frage „Sind diese Kosten nicht lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn?“ im Raum. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dieses Risiko entschärft. Von Ihnen getragene Aufwendungen sind dann kein Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest handelt, das Sie als Arbeitgeber ausrichten.
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