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  • · Arbeitgeberleistungen

    Firmenläufe zum Teambuilding: So werden Startgeld, Laufshirt und Co. lohnsteuerlich behandelt

    Bild: © cn0ra - stock.adobe.com / KI generiert

    | Gemeinsam Sport treiben, Spaß haben, das Wir-Gefühl steigern. Es gibt viele Gründe, warum auch immer mehr Planungsbüros an Firmenläufen teilnehmen. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob die vom Büro getragenen Kosten (Laufshirt, Startgebühr, Verpflegung) lohnsteuerliche Folgen bei den Mitarbeitern auslösen. Läuft also auch das Finanzamt mit? PBP hat die Details für Sie. |

    Diese Vorteile bietet eine Firmenlaufteilnahme

    Bei Firmenläufen treten Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen gegeneinander an und laufen oder walken eine Distanz, die auch ohne großes Training zu schaffen ist. Die sportliche Leistung steht nicht im Vordergrund. Vielmehr sollen Teamgeist, Gesundheit und Networking unter den Kollegen gefördert werden.

     

    Firmenläufe dienen aber auch dazu, das eigene Büro sichtbar zu machen. Die Läufer werden im Regelfall vom Arbeitgeber mit gebrandeten Laufshirts ausgestattet. Das soll zum einen den Teamgedanken unterstützen, in erster Linie aber bewirkt das Shirt einen Werbeeffekt für Sie. Nicht wenige Büros verbinden den Firmenlauf auch mit einer geselligen Veranstaltung und bewirten die Läufer z. B. in einem separaten Zelt im Zielbereich.