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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Fehlzeitenminimierung im Planungsbüro: Diese Instrumente stehen Ihnen zur Verfügung

    von Alexander Schlicht, Rechtsanwalt, Osborne Clarke Köln

    | Auf 3,7 Prozent belief sich der Krankenstand bei den planenden Berufen im Jahr 2016. 44,6 Prozent der Mitarbeiter waren nie krank. Wenn Mitarbeiter krank waren, waren sie es durchschnittlich rund elf Tage lang. Das sind die Fakten. Solche Ausfälle tun weh. Vor allem in Planungsbüros, die personell traditionell „auf Kante genäht sind“. Viele Inhaber fragen sich deshalb, welche - auch rechtliche - Möglichkeiten und Instrumente zur Verfügung stehen, um Fehlzeiten zu minimieren. Im folgenden Beitrag finden Sie die Antworten. |

    Die Anwesenheitsprämie

    Fehlzeiten können Sie dadurch minimieren, dass Sie für Mitarbeiter zusätzliche Anreize schaffen, nicht zu fehlen. Das geht z. B. über eine Anwesenheitsprämie.

     

    Als Sondervergütung vereinbaren

    Der große Daimler tut es. Warum sollte also nicht auch Ihr Planungsbüro eine Anwesenheitsprämie als Sondervergütung zahlen, um einen Anreiz zu schaffen, die Fehlzeiten im Büro zu reduzieren. Gewähren Sie zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt Leistungen (Sondervergütungen), können Sie im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass diese Sondervergütungen für Zeiten von (krankheitsbedingter) Arbeitsunfähigkeit gekürzt werden.