Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Personal,management

    Ein Jahr DSGVO: Verfahren und Bußgelder beim Beschäftigtendatenschutz vermeiden

    von Rechtsanwältin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, www.kanzlei-mareck.de

    | Am 25.05.2019 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Jahr alt geworden. Recherchen bei den Datenschutzbehörden haben ergeben, dass schon knapp 450.000 Euro an Bußgeldern verhängt wurden. Betroffen waren auch Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen und organisieren Sie den Beschäftigtendatenschutz in Ihrem Büro so, dass er den rechtlichen Anforderungen genügt. |

    Die Rechtsgrundlagen

    Der Beschäftigtendatenschutz ist in § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit Art. 88 DS-GVO geregelt. Die Vorschrift knüpft an die personenbezogenen Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO an. Diese dürfen verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung

    • über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses,