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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Befristete Weiterbeschäftigung im Planungsbüro nach Erreichen der Regelaltersgrenze: So geht‘s

    | Um dem Fachkräfte- insbesondere dem Ingenieurmangel entgegenzuwirken, kann es für Sie eine Option sein, Mitarbeiter auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze für eine begrenzte Zeit weiterzubeschäftigen. Dies ist möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch hilft hier weiter. Es müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit daraus kein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. |

    Neuer Sachgrund für befristete Weiterbeschäftigung

    Für eine Befristung bedarf es eines sachlichen Grunds (§ 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz [TzBfG]). Mit § 41 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) VI gibt es seit Juli 2014 einen gesetzlichen Sachgrund, der die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.

     

    ... Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben.