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  • · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    Vergaberecht: Neuregelungen kennen und gut anwenden

    | Zum 01.01.2022 sind einige vergaberechtliche Neuregelungen Kraft getreten, die Sie kennen sollten: |

     

    • Neue EU-Schwellenwerte: Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen angepasst, so auch zum 01.01.2022.
      • Bauleistungen: 5,382 Mio. Euro