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  • · Fachbeitrag · Öffentliche Vergabe

    Das Vergabebeschleunigungsgesetz: Ein Kompromiss mit Nebenwirkungen (Teil 1)

    von Prof. Dipl.-Ing. m.arch. Ulrike Wietzorrek, Architektin, Zielgruppenmanagerin für Architekten und Ingenieure, Planungsbüro professionell, München

    Nach langen Verhandlungen ist am 01.07.2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, öffentliche Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen, effizienter zu gestalten und bürokratische Hürden abzubauen. Diese zweiteilige Beitragsreihe beleuchtet die zentralen Neuerungen und zeigt auf, mit welchen Strategien sich Planungsbüros künftig erfolgreich positionieren können, um ihre Chancen auf öffentliche Aufträge nicht nur zu sichern, sondern gezielt auszubauen.

    Weitreichende Änderungen im Vergaberecht

    Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist als Artikelgesetz konzipiert. Es führt nicht nur neue Regelungen ein, sondern ändert gleichzeitig mehrere bestehende Gesetze und Verordnungen. Die Reform greift damit tief in zentrale Bereiche des Vergaberechts ein. Im Einzelnen umfasst sie insbesondere

    • Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vor allem bei den Vergabegrundsätzen und Nachprüfungsverfahren,