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  • 30.03.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Studiengebühr: Rückzahlung durch neuen Chef nicht steuerfrei

    | Übernehmen Sie für einen Mitarbeiter Fortbildungskosten oder die Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen, dessen Wechsel zu Ihnen einen Rückzahlungsanspruch des alten Arbeitgebers auslöst. Wenn Sie für Ihren Mitarbeiter die Kosten zurückzahlen, ist eine solche Übernahme lohnsteuerpflichtig. |