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    Impressum: Formulierung zum Verantwortlichen anpassen

    | Der aus der analogen Zeit stammende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist mit Wirkung vom 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt worden. Diese Änderung führt dazu, dass Sie im Impressum Ihrer Homepage die Angaben zur Norm anpassen müssen, um Abmahnungen zu vermeiden. |

     

    Konkret: Die bisherige Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ müssen Sie gegen die neue Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV“ tauschen. Weiterhin sind wie bisher hinter dieser Formulierung stets der Name einer natürlichen Person und die Anschrift aufzuführen. Die konkrete Angabe der Norm ist auch deswegen sinnvoll, weil sich die anderen Informationspflichten zum Impressum aus § 5 TMG ergeben. Dort ist aber die Pflicht zur Angabe eines Verantwortlichen nicht geregelt.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 2 | ID 47078667