· Fachbeitrag · Künstliche Intelligenz
KI-Systeme und Datenschutz: Pflichten aus DSGVO, EU AI Act und § 203 StGB
von Prof. Dr. iur. Michele Dilenge, LL.M., Professor für Wirtschaftsrecht, IU Internationale Hochschule München
Künstliche Intelligenz und digitale Planungstools halten flächendeckend Einzug in Architektur- und Ingenieurbüros. Damit entstehen konkrete Rechtspflichten. Die DSGVO verlangt Rechtsgrundlagen für jede Datenverarbeitung, der EU AI Act normiert gestufte Betreiberpflichten und § 203 StGB droht mit Strafbarkeit, wenn Bauherrengeheimnisse ungesichert in KI-Systeme eingespielt werden. Dieser Beitrag sensibilisiert Nichtjuristen für die wesentlichen Pflichten und zeigt anhand konkreter Praxisfälle, wie rechtskonformes Handeln im Büroalltag gelingt.
Digitale Transformation – Neue Rechtspflichten
Die Digitalisierung der Planungspraxis schreitet unaufhaltsam voran. BIM-Plattformen, KI-gestützte Entwurfsoptimierung, automatisierte Kostenplanung und KI-Chatbots für die Bauherrenkommunikation sind längst gelebter Büroalltag. Wer diese Werkzeuge einsetzt, muss die rechtlichen Konsequenzen kennen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Drei Rechtsrahmen stehen im Mittelpunkt:
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