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  • · Nachricht · Gesellschaftsrecht

    GmbH: Kann Ex-Gesellschafter Beschlüsse anfechten?

    | Der Gesellschafter einer GmbH hat grundsätzlich das Recht, von der Gesellschafterversammlung gefasste Beschlüsse, die er nicht akzeptieren will, gerichtlich anzufechten. Dazu muss er aber (noch) in der Gesellschafterliste der GmbH eingetragen sein. War er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragen, ist eine Anfechtung ausgeschlossen. Das hat der BGH klargestellt. |

     

    Der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen Gesellschafter einer GmbH, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragen ist, steht grundsätzlich die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG entgegen. Fehlt dem Kläger die Anfechtungsbefugnis, weil er nicht als Inhaber eines Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist, fehlt ihm auch die materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfeststellung gerichteten Klageanträgen (BGH, Urteil vom 26.01.2021, Az. II ZR 391/18, Abruf-Nr. 220759).

    Quelle: ID 47686939