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  • 09.02.2026 · Nachricht · Vertragsrecht

    Brandschutzplanung: Vertragsklausel mit Leistungsgrenze bei Fachingenieurleistungen entbindet Objektplaner nicht

    | Eine Vertragsklausel, dass solche Architektenleistungen nicht geschuldet sind, die der Planung durch einen Fachingenieur bedürfen, entbindet den Objektplaner Gebäude nicht von der Pflicht, die Brandschutzplanung „mitzudenken“. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt und den Gebäudeplaner für eine unzureichende Brandschutzplanung zu 50 Prozent in Mithaftung genommen. |