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  • 09.07.2016 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Gesellschaftereinlage mittels Architektenleistung: HOAI gilt nicht

    | Bei vielen Planungsgesellschaften leisten (neu eingetretene) Gesellschafter ihre Einlage nicht in Geld, sondern in Form von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen. Diese Methode ist modern, aber nicht risikolos. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Stuttgart. |