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Verstoß gegen Fortbildungspflicht kann Ausschluss aus Kammer und Entzug der Bauvorlageberechtigung nach sich ziehen
| In Architekten- und Ingenieurkammern, in denen die Fortbildung eine Berufspflicht ist und kontrolliert wird, kann die Nichtvorweisung entsprechender Fortbildungspunkte zum Ausschluss aus der jeweiligen Kammer führen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen klargestellt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.2025, Az. 39 A 834/24, Abruf-Nr. 250292). |
Wichtig | Fortbildungspunkte können Sie auch bei Veranstaltungen des IWW Institut erwerben. Aktuell z. B. beim ersten „Lph 8-Kongress“ am 28.01.2026 in Würzburg, der in Präsenz und per Streaming angeboten wird: https://www.lph8-kongress.de/.
Quelle: Ausgabe 12 / 2025 | Seite 4 | ID 50566262