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  • 23.11.2025 · Nachricht · Lph 8

    Kein Zusatzhonorar bei Bauzeitverzögerung: Planer legt gegen nachteilige Entscheidung des OLG Naumburg Revision beim BGH ein

    Möglicherweise gibt es schon in absehbarer Zeit eine höchstrichterliche Entscheidung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie bei merklicher und von Ihnen unverschuldeter Verlängerung der Lph 8 ein Zusatzhonorar einfordern können. Der beim OLG Naumburg (Urteil vom 20.05.2025, Az. 2 U 38/24, Abruf-Nr. 250228 ) unterlegene Planer hat nämlich Revision beim BGH eingelegt.