24.11.2025 · Nachricht · Lph 8
Kein Zusatzhonorar bei Bauzeitverzögerung: Planer legt gegen nachteilige Entscheidung des OLG Naumburg Revision beim BGH ein
| Möglicherweise gibt es schon in absehbarer Zeit eine höchstrichterliche Entscheidung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie bei merklicher und von Ihnen unverschuldeter Verlängerung der Lph 8 ein Zusatzhonorar einfordern können. Der beim OLG Naumburg (Urteil vom 20.05.2025, Az. 2 U 38/24, Abruf-Nr. 250228 ) unterlegene Planer hat nämlich Revision beim BGH eingelegt. |
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