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  • · Nachricht · Büroführung

    Verstoß gegen Fortbildungspflicht kann Ausschluss aus Kammer und Entzug der Bauvorlageberechhtigung nach sich ziehen

    | In Architekten- und Ingenierkammern, in denen die Fortbildung eine Berufspflicht ist und kontrolliert wird, kann die Nichtvorweisung entsprechender Fortbildungspunkte zum Ausschluss aus der jeweiligen Kammer führen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen klargestellt. |

     

    Im konkreten Fall hatte ein Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW in eimem Jahr seine Fortbildungspflicht nicht erfüllt. Er hatte deshalb einen Verweis erhalten und musste eine Geldbuße zahlen. Drei und sechs Jahr später geschah das Gleiche. Weil der Ingenieur auch bei der nächsten Stichprobe erneut keine Teilnahmebescheinigungen für anerkannte Fortbildungsveranstaltungen vorlegen konnte, schloss ihn das Berufsgericht aus der Kammer aus. Die Klage dagegen wies das OVG ab. Der Ausschluss sei die angemessene berufsgerichtliche Maßnahme, auch wenn es sich um die schärfste berufsgerichtliche Sanktion handele. Die nochmalige Festsetzung einer Geldbuße als mildere Maßnahme komme nicht in Betracht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.2025, Az. 39 A 834/24, Abruf-Nr. 250292).

     

    Wichtig | Fortbildungspunkte können Sie auch bei Veranstaltungen des IWW Institut erwerben. Aktuell z. B. beim ersten „Lph 8-Kongress“ am 28.01.2026 in Würzburg, der in Präsenz und per Streaming angeboten wird: https://www.lph8-kongress.de/.

     

    Quelle: ID 50566262