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  • · Fachbeitrag · Buchführung

    Digitale Rechnungen: Empfehlungen aus der Beratungspraxis für den steuersicheren Umgang

    von Christian Oelve, Dipl.-Wirtsch.-Ing./Steuerberater, Hildesheim

    | Der größte Teil der Korrespondenz erfolgt in Planungsbüros elektronisch. Papierrechnungen werden zur Ausnahme. Unsere Beratungspraxis lehrt aber, dass noch große Unsicherheiten bestehen, wie man mit der Korrespondenz richtig umgeht, ohne dass es zu steuerlichen Problemen (= Einhaltung der GoBD) kommt. Viele Büros sind der Auffassung, dass sie per E-Mail erhaltene Rechnungen ausdrucken und die E-Mail dann löschen können ‒ ein fataler Irrtum. Setzen Sie die Regeln um, die Ihnen PBP auf Grundlage der GoBD empfiehlt, um Rechtssicherheit für Ihr Büro zu schaffen. |

    Die aktuelle Praxis in den meisten Büros

    Wenn auch der überwiegende Teil der Rechnungskorrespondenz elektronisch erfolgt, so sind die wenigsten Planungsbüros zu 100 Prozent digital aufgestellt. Das bedeutet, dass es sowohl Papierrechnungen als auch elektronische Rechnungen gibt.

     

    • Typische Beispiele
    • Ihr Planungsbüro erhält sämtliche Eingangsrechnungen digital, die Ausgangsrechnungen werden allerdings noch papierbehaftet erstellt und versandt.

     

    • Ihr Büro erstellt Ausgangsrechnungen vollständig digital. Eingangsrechnungen gehen aber noch auf dem Postweg ein, weil noch nicht alle Subunternehmer bzw. Lieferanten den digitalen Weg eingeschlagen haben.