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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Büros mit mehreren Niederlassungen können jetzt mehr Fahrtkosten steuermindernd absetzen

    | Auch Unternehmer können nur eine Betriebsstätte haben. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden und damit Planungsbüros, die mehrere Niederlassungen haben, erstklassige Chancen eingeräumt, wesentlich mehr Fahrtkosten als bisher als Betriebsausgaben steuermindernd geltend zu machen. |

     

    Auch ein Planungsbüro mit Niederlassungen hat nur eine Betriebsstätte

    Das Finanzgericht (FG) hat dabei die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass Arbeitnehmer nur eine oder gar keine regelmäßige Arbeitsstätte haben, auf Unternehmer übertragen (FG-Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011, Az. 3 K 1849/09; Abruf-Nr. 114265).

     

    Folge: Pendeln Sie zwischen den Niederlassungen Ihres Büros hin und her, sollten Sie sich auf eine Hauptniederlassung als regelmäßige Betriebsstätte festlegen. Das wirkt sich steuerlich wie folgt aus: