17.03.2026 · Nachricht · Berufsrecht
Honorarstreit: Wann sich ein Architekt an einem Schlichtungsverfahren beteiligen muss
Steht es im jeweiligen Architektengesetz, dass ein Architekt bei Streitigkeiten mit dem Bauherrn verpflichtet ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, muss der Architekt diesen Weg gehen. Eine Verweigerung stellt einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen die Berufsordnung dar, entschied das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg.
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