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  • 17.03.2026 · Nachricht · Berufsrecht

    Honorarstreit: Wann sich ein Architekt an einem Schlichtungsverfahren beteiligen muss

    Steht es im jeweiligen Architektengesetz, dass ein Architekt bei Streitigkeiten mit dem Bauherrn verpflichtet ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, muss der Architekt diesen Weg gehen. Eine Verweigerung stellt einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen die Berufsordnung dar, entschied das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg.