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  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Außergerichtliche Streitbeilegung (Teil 2): Mediation, Schlichtung und Dispute Boards

    von Rosina Th. Sperling, Geschäftsführerin BVM Bauvertragsmanagement GmbH, München; Vorständin der DGA-Bau, Streitlöserin und Ausbilderin

    | Bereits bei Abschluss des Planungsvertrags ist absehbar, dass gestritten wird. Die Frage ist nur, wie der Streit ausgetragen wird. Daher ist es sinnvoll, dass sich Auftraggeber und -nehmer auf ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung einigen, um von vornherein im Streitfall für eine schnelle, kostengünstige Lösung gerüstet zu sein. Nachdem in Teil 1 das Schiedsgutachen vorgestellt wurde, fokussiert dieser Beitrag auf die Methoden der Mediation, die Schlichtung und den sog. Dispute Boards. |

    Mediations- oder Schlichtungsverfahren

    In Deutschland wird bei Planerstreitigkeiten häufig das Schiedsgutachten in ein kombiniertes Verfahren der alternativen Streitbeilegung eingebunden. Insbesondere bei Streitigkeiten über Planungsqualität, Mängelbewertungen oder Nachtragsforderungen dient den Parteien das Schiedsgutachten als sachverständige Entscheidungsgrundlage innerhalb eines anschließenden Mediations- oder Schlichtungsverfahrens.

     

    Grundsätzlich obliegt es den Parteien selbst, die Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen des Schiedsgutachtens zu ziehen. Für das Planungsbüro stellt sich in der Praxis dabei die Frage, wie der Weg der außergerichtlichen Streitbeilegung fortgesetzt werden kann, wenn eine einvernehmliche Streitlösung aus den Tatsachenfeststellungen des Schiedsgutachtens durch die Parteien eigenverantwortlich nicht gezogen werden kann.