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  • · Nachricht · HOAI

    Baugerichtstag 2021: 16 Thesen für die Große HOAI-Reform

    | Der Arbeitskreis Architekten- und Ingenieurrecht beim Deutschen Baugerichtstag hat unter der Leitung von Prof. Heiko Fuchs am 22.05. nicht weniger als 16 Thesen bzw. Forderungen an eine Neue HOAI benannt. PBP war dabei und stellt sie Ihnen vor. |

     

    Im Einzelnen hat die aus Praktikern und Baurechtlern hochkarätig besetzte Runde Folgendes verabschiedet:

     

    • Zielfindungsphase aus BGB in HOAI überführen und dort Leistungsinhalte klären.
    • Vorplanung zurückführen auf konzeptionellen Inhalt.
    • HOAI um erforderliche Leistungen  zu BIM erweitern .
    • HOAI um erforderliche Leistungen zum nachhaltigen und klimaverträglichen Planen und Bauen erweitern.
    • HOAI um weitere Leistungsbilder erweitern (z. B. Bauen im Bestand, Brandschutzplanung).
    • Explizite Aufnahme der örtlichen Bauüberwachung in Grundleistungen.
    • Leistungsbild Tragwerksplanung um Objektüberwachung in Grundleistungen erweitern (vor allem Zuständigkeiten Bewehrungsabnahme).
    • Erweiterung der HOAI-Tafelwerte der Höhe nach.
    • Kostenberechnungsmodell auf zweistufiges Kostenermittlungsmodell zurückführen.
    • § 21 HOAI reformieren, zeitlichen Trennungstatbestand einführen (Bauen in Abschnitten eigenständig abrechnen).
    • § 23 HOAI reformieren; Um- bzw. Erweiterungsbauten wieder besser abrechenbar machen.
    • Mitverarbeitende Bausubstanz konkreter und nachvollziehbarer regeln.
    • Generalplanerzuschlag in HOAI aufnehmen.
    • Angemessenheit der Tafelwerte (vor allem Flächenwerte) überprüfen.
    • Klausel für Ablaufstörungen aus Bauvertragsrecht auch in der HOAI regeln.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47347227