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  • 16.01.2024 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Gehaltskürzung wegen Minderleistung im Home-Office: Arbeitgeber trägt Beweislast

    | Das Home-Office-Thema spaltet die Gemüter bei den planenden Berufen. So gibt es Büros, die Home-Office „abgeschafft“ haben und wieder zur Präsenzpflicht zurückgekehrt sind. Ein Grund war, dass die Arbeitsleistungen im Home-Office – zumindest gefühlt – nachgelassen hatten. Ein Arbeitgeber ist mit dieser Begründung sogar vor Gericht gezogen, um einem Mitarbeiter das Gehalt zu mindern. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat ihn jedoch abblitzen lassen. |