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  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    BAG: Betriebliche Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

    | Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Arbeitszeit erfasst werden kann, die Ihre Mitarbeiter leisten. Das ist der Kernpunkt einer aktuellen Entscheidung des Bundearbeitsgerichts (BAG). |

     

    Da das BAG keine Gesetzgebungskompetenz hat, ergibt sich daraus zunächst kein sofortiger Handlungsbedarf für Sie. Hier muss auf eine gesetzliche Vorgabe gewartet werden. Wie die aussieht, steht in den Sternen. So sollen auch künftig flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) möglich sein. Der bürokratische Aufwand darf nicht so hoch werden, dass er die Produktivität Ihrer Belegschaft unangemessen einschränkt. Auch Fragen von HomeOffice oder Überstunden sind zu beantworten. PBP hält Sie auf dem Laufenden (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21, Abruf-Nr. 231296).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 3 | ID 48590866