11.05.2026 · Nachricht · Arbeitsrecht
Arbeitszeugnis immer auf Geschäftspapier ausdrucken
Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. Vor allem sei Ihnen dringend empfohlen, das Arbeitszeugnis auf dem Briefbogen Ihres Büros auszustellen. Tun Sie das nicht, könnte das als „Distanzierung“ angesehen werden; mit der Folge, dass kein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis vorliegt. Das lehrt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm.
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