Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.05.2026 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Arbeitszeugnis immer auf Geschäftspapier ausdrucken

    Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. Vor allem sei Ihnen dringend empfohlen, das Arbeitszeugnis auf dem Briefbogen Ihres Büros auszustellen. Tun Sie das nicht, könnte das als „Distanzierung“ angesehen werden; mit der Folge, dass kein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis vorliegt. Das lehrt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm.