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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Fahrt zur Arbeit mit Pkw und Bahn steuerlich bezuschussen?

    | Viele Mitarbeiter legen ihren Arbeitsweg sowohl mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. vom P+R Parkplatz aus, zurück. Da stellt sich die Frage, ob und wie Sie als Arbeitgeber diese Strecken möglichst steuerfrei bezuschussen können. |

     

    Antwort | Für die Strecken gelten unterschiedliche steuerliche Spielregeln:

    • Für die Pkw-Nutzung von zu Hause zum P+R Parkplatz können Sie einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Sie können 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen, wenn der Mitarbeiter sein privates Auto für die Fahrten zur Arbeit nutzt. Dafür entstehen 15 Prozent Pauschalsteuer zzgl. Soli und ggf. pauschaler Kirchensteuer. Sozialabgaben fallen nicht an (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG).