24.02.2020 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Neue Spielregeln für Job-Tickets: Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie jetzt
| Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (= Büro) unterschiedliche Leistungen gewähren, je nachdem welches Verkehrsmittel der Mitarbeiter nutzt. Bei Job-Tickets wurden mit dem Jahressteuergesetz 2019, das seit 01.01.2020 gilt, die lohnsteuerlich begünstigten Gestaltungsmöglichkeiten durch eine neue Pauschalierungsmöglichkeit erweitert. PBP zeigt, wie Sie die Möglichkeiten in Ihrem Architektur- oder Ingenieurbüro geschickt nutzen können. |