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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Erholungs- und Notfallbeihilfen: So können Sie Mitarbeiter in schwierigen Zeiten unterstützen

    | Wussten Sie, dass Erholungsbeihilfen zu den 10 beliebtesten betrieblichen Zusatzleistungen gehören? So steht es in der „Belohnungsstudie 2018“ der Hochschule Fresenius. Lernen Sie alles zu Erholungsbeihilfen kennen und machen Sie sich mit einer anderen ‒ noch unbekannteren ‒ Beihilfeart vertraut, mit der Sie Mitarbeiter in besonderen Situationen finanziell unterstützen können ‒ der Notfallbeihilfe. |

    Die Erholungsbeihilfen

    Als Arbeitgeber können Sie Mitarbeiter dabei unterstützen, einen Erholungsurlaub zu finanzieren. Gänzlich steuerfrei sind Ihre Zahlungen aber nicht. Erholungsbeihilfen müssen Sie mit 25 Prozent pauschal lohnversteuern (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG). Dazu kommen noch der Soli (5,5 Prozent) und die pauschale Kirchensteuer.

     

    Das könnne Sie steuerbegünstigt zahlen

    Die Höchstbeträge für die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent sind nicht allzu üppig. Sie können folgende Zahlungen jährlich leisten: