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  • 06.07.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Benzingutschein: Nicht für 8 Monate im Voraus aushändigen

    | Wenn Sie Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen monatlichen Benzingutschein spendieren, müssen Sie auf die Formalien achten, um nicht in die Lohnsteuerfalle zu tappen. Das lehrt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Sachsen. Dort hatte ein Inhaber Mitarbeitern für 8 Monate im Voraus Tankgutscheine ausgehändigt. Der einschränkende Hinweis, pro Monat nur einen Gutschein einzulösen, half nichts. In dem Fall ist die 44-Euro-Sachbezugssteuerfreigrenze nicht nutzbar, die Gutscheine sind Arbeitslohn. |