27.08.2025 · Nachricht aus PBP · Haftung
Steht im Zuwendungsbescheid einer öffentlich geförderten Maßnahme, dass nicht produktbezogen ausgeschrieben werden darf, muss das bedingungslos eingehalten werden. Ansonsten muss das Fördergeld zurückgezahlt werden (und der öffentliche Auftraggeber kann das Architektur- oder Ingenieurbüro, das für ihn die Ausschreibung übernommen hat, in Haftung nehmen). Das lehrt (einmal mehr) eine Entscheidung des VG Schwerin.
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27.08.2025 · Nachricht aus PBP · Dienstwagen
Ein Leser fragt: In PBP 8/2025 haben Sie die Neuerungen des „Wachstums-Boosters“ vorgestellt. Dabei haben Sie auch die Anhebung der BLP-Grenze für E-Fahrzeuge ab dem 01.07.2025 auf 100.000 Euro thematisiert. Gilt die angehobene Grenze auch für E-Fahrzeuge, die wir als Büro vor dem 01.07.2025 angeschafft haben, aber erst nach dem 30.06.2025 erstmals
einem Mitarbeiter zur Privatnutzung überlassen?
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27.08.2025 · Nachricht aus PBP · Honorarsicherung
Wenn Sie von einer Stiftung mit Planungsleistungen beauftragt worden sind, können Sie von dieser verlangen, dass sie Ihnen eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB stellt. Eine Stiftung gehört nämlich nicht zu
den (öffentlichen) Auftraggebern, die von der Stellung einer Bauhandwerkersicherung befreit sind, weil sie nicht insolvent werden können. Das hat das LG Frankfurt am Main festgestellt.
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27.08.2025 · Fachbeitrag aus PBP · KI im Planungsbüro
Am 01.08.2025 ist die zweite Stufe des EU AI-Act in Kraft getreten. Er regelt allgemein die Pflichten beim Umgang mit und bei der Nutzung von KI. Was muss man konkret im Planungsbüro veranlassen? Und hilft einem bei der Recherche die KI selbst? Lesen Sie dazu einen Selbstversuch aus dem KI-Kompetenz-Kreis.
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27.08.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Planungseffizienz
Die Neue HOAI ist in Berlin in Arbeit. Stand heute ist davon auszugehen, dass in den Leistungsbildern einige überraschende Neuerungen kommen, die viel mit Koordination und Effizienz zu tun haben. PBP bereitet Sie darauf vor und bietet Ihnen in jeder Ausgabe zu ausgewählten Themen Mustervertragsklauseln, die Sie jetzt schon im Tagesgeschäft nutzen können. Den Auftakt bildet die Lph 2. Konkret geht es um eine Vertragsklausel, die für eine schnellere Planungsvertiefung sorgt und gleichzeitig ...
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27.08.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Planungsleistungen
Viel Projekt, wenig Übersicht: Wer plant, jongliert mit Anforderungen. Bauherrenwünschen, Abstimmungen mit Fachplanern, Genehmigungsfragen, Umplanungen, Ausstattungsvarianten – die Liste ist lang. Vieles davon läuft nebenbei: im Gespräch, per E-Mail, in einem Telefonat oder auf Zuruf auf der Baustelle. Was in frühen Lph noch überschaubar wirkt, kann in späteren Phasen schnell zu Unklarheiten führen. Ein Planungstagebuch wirkt dem entgegen und schafft Klarheit im Projektverlauf.
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27.08.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Honorar
Es ist ziemlich einfach, aber kaum jemand weiß es: Honorarvereinbarungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen werden häufig falsch getroffen. Die unschöne Folge in honorartechnischer Hinsicht ist, dass nahezu keine Objekttrennung stattfindet. Das ist bei innerörtlichen und außerörtlichen Straßen nicht anders als bei der Planung einer Autobahn. PBP klärt deshalb in einer zweiteiligen Beitragsreihe auf.
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18.08.2025 · Nachricht aus PBP · Unternehmensführung
Die Schweizer BKW Gruppe hat ihren Geschäftsbereich BKW Engineering noch einmal vergrößert und sich vier weitere deutsche Planungsbüros einverleibt. Darauf hat Rödl & Partner in einer Pressemitteilung hingewiesen. Das Unternehmen hat BKW bei den Aufkäufen beraten.
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14.08.2025 · Nachricht aus PBP · Dienstwagen
Eine formularmäßige Klausel im Arbeitsvertrag, die Sie als Arbeitgeber berechtigt, einen Mitarbeiter ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen
innerhalb der Kündigungsfrist freizustellen, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam. So jedenfalls sieht es das LAG Niedersachsen.
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13.08.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Dass der EuGH die Kündigungsvergütung für nicht mehr erbrachte Leistungen als Entgeltleistung (und nicht mehr als Schadenersatz) eingestuft hat, hat für Sie auch positive Folgen: Sie können für den Honorarteil, der auf die nicht mehr erbrachten Leistungen entfällt, attraktive Verzugszinsen verlangen. Das lehrt eine Entscheidung des LG Koblenz.
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