Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    VgV-Bewerbung: Bei missverständlichen Anforderungen besser Bieteranfrage stellen als den Ausschluss riskieren

    | Wenn Sie bei einer VgV-Ausschreibung mit missverständlichen Anforderungen konfrontiert werden, sollten Sie darauf besser mit einer Bieteranfrage reagieren als mit der Antwort, die Vergabeunterlagen zu ändern ‒ und so den Ausschluss aus dem VgV-Verfahren zu riskieren. Dieses Schicksal ereilte nämlich jetzt einen TGA-Planer im Saarland, und zwar unwiderruflich. Denn er scheiterte auch mit seiner Klage vor der Vergabekammer. |

     

    Im konkreten Fall ging es um die Vergabe eines Auftrags für die Technische Ausrüstung im Zuge der Erweiterung einer Freiwilligen Ganztagsschule. In den Vergabeunterlagen war unter Punkt 5.3 der Bewertungsmatrix (Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) ausdrücklich gefordert, die Kosten für die Kostengruppen 200-600 zu den jeweiligen Referenzen anzugeben. Weil einem TGA-Planer diese Kosten ja nicht ohne weiteres bekannt sind, hatte das Büro lediglich die Kosten der Kostengruppe 400 zu den Referenzen angegeben und diese Angaben jeweils mit dem Zusatz „nur TGA“ versehen. Darin sah der Auslober eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, die zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führe. Die Vergabekammer Saarland bestätigte die Richtigkeit des Ausschlusses (VK Saarland, Beschluss vom 30.01.2025, Az. 3 VK 5/24, Abruf-Nr. 250088).

     

    PRAXISTIPP | Stellen Sie in solchen Zweifelsfällen besser entsprechende Bieterfragen ins Vergabesystem ein und bitten Sie die ausschreibende Stelle um Aufklärung bzw. Klarstellung.

     
    Quelle: ID 50545068