· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Mitwirkung bei der Vergabe: Vermeiden Sie Risiken bei Produktneutralität und Produktvorgabe
| Bei öffentlichen Aufträgen und privaten Aufträgen, die mit öffentlichen Fördergeldern unterstützt werden, wird das Vergaberecht immer mehr zum Problem. Denn es ist längst nicht immer möglich, alle Planungen (egal um welches Leistungsbild es sich handelt) sinnvoll so durchzuführen, dass bis einschließlich Lph 7 eine vollständige Produktneutralität eingehalten werden kann. Dennoch bestehen Haftungsrisiken, wenn eben nicht produktneutral ausgeschrieben wird. PBP liefert Ihnen Lösungsvorschläge, wie Sie und Ihre Auftraggeber dem Dilemma gemeinsam Herr werden können. |
Die fachlich-technische Ausgangslage
Jeder Planer kann eine Reihe von Beispielen aufzählen, bei denen Produktvorgaben Kosten sparen, gestalterisch unbedingt sinnvoll und technisch gar erforderlich sind. Das gilt nicht nur beim Bauen im Bestand, wo die Kompatibilität zwischen Alt und Neu teils zwingend ist.
In der Vergangenheit hat man sich, wenn in verschiedenen Fällen ein Produkt vorgegeben werden sollte, mit der Formulierung „oder gleichwertig“ gut ausgestattet gefühlt. Dann war es Aufgabe des Bieters, den Gleichwertigkeitsnachweis zum vorgegebenen Produkt gleich mit als Wertungsgrundlage einzureichen. Damit waren Planung, Ausschreibung und Angebotswertung in angemessenen Aufwand machbar. Das reicht leider nicht mehr.
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