· Fachbeitrag · Honorar
Die Objekttrennung bei Straßenverkehrsanlagen (Teil 2): Abrechnung von Knotenpunkten u. Straßen
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare, nach HOAI, ingside®, Büsum
| Honorarvereinbarungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen werden häufig falsch getroffen, weil keine Objekttrennung stattfindet. Nachdem PBP in Teil 1 die Abrechnungsgrundsätze dargelegt und die Abrechnung von Autobahnfahrbahnen thematisiert hat, geht es nachfolgend um Knotenpunkte sowie um inner- und außerörtliche Straßen. |
Die Abrechnung von Knotenpunkten und ihre Formen
Knotenpunkte sind die räumliche Begrenzung einer Straße. Straßen beginnen und enden jeweils an Knotenpunkten. Knotenpunkte sind in der Anlage 13.2 HOAI untergliedert in höhengleiche und höhenungleiche Knotenpunkte.
Höhengleiche Knotenpunkte
Höhengleiche Knotenpunkte sind geprägt durch das Aufeinandertreffen zweier oder mehrerer Straßen. Sie können als klassische Kreuzung, Einmündung oder Kreisverkehr ausgebildet sein. Zur Bildung eines Objekts im preisrechtlichen Sinn der HOAI ist die äußere Begrenzung bedeutsam. Knotenpunkte beginnen und enden regelmäßig bei den Fahrbahnaufweitungen für Rechts- und/oder Linksabbiegespuren. Diese werden rechts bzw. links neben den durchgehenden Fahrspuren angeordnet. Knotenpunkte haben eine einzige Funktion, nämlich das geordnete Abbiegen aus und in zuvor festgelegte Richtungen zu ermöglichen.
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