07.02.2012 · Fachbeitrag ·
Berufshaftpflichtversicherung
Büroinhaber beteiligen sich gelegentlich an Investoren-GbR, um ihr Geld in sinnvollen Projekten anzulegen. Eine Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt, dass das versicherungsrechtlich zum Problem werden kann, wenn das Büro des Inhabers für die GbR Planungsleistungen erbringt.