31.08.2021 · Fachbeitrag ·
Honorarmanagement
Es gelingt nicht immer, einen Vertrag mit einem ausgewogenen Honorar abzuschließen. Mussten Sie beim Honorar Zugeständnisse machen, kommt dem Nachtragsmanagement eine bedeutende Rolle zu. „Nachtragsmanagement“ heißt dabei, dass Sie mit dem Nachtrag nur solche Honorare generieren, die auch berechtigt sind; das aber mit einer starken Durchsetzungsstrategie. Lernen Sie nachfolgend eine typische nachtragsrelevante Fallkonstellation zum Anordnungsrecht des Auftraggebers kennen und entwickeln Sie Ihre ...
31.08.2021 · Nachricht ·
Honorarrecht
Um eine Honorarforderung vor Gericht durchzusetzen, müssen die Vorträge der Prozessvertreter (Anwälte) und insbesondere die Anlagen (z. B. Planungsunterlagen als Nachweis der erbrachten Leistungen) vom Gericht in ...
31.08.2021 · Nachricht ·
Honorargestaltung
Das „Siemon-Gutachten“ zur angemessenen Höhe der Honorare für die Grundleistungen in den am häufigsten anfallenden Leistungsbildern ist im Tagesgeschäft angekommen. Immer mehr Büros gelingt es, die im Gutachten ...
30.08.2021 · Nachricht · HOAI
Leistungsbilder und Tafelwerte der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind seit 2013 unverändert und müssen dringend überarbeitet werden. Der Verband Beratender Ingenieure (VBI), Kooperationspartner von PBP beim „Siemon-Gutachten zu realistischen Tafelwerten in der HOAI 2021“ (siehe unten), erwartet daher von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt.
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26.08.2021 · Fachbeitrag ·
HOAI 2021
Der steigende Wettbewerbsdruck und höhere Honorarrisiken machen es erforderlich, dass Sie auf möglichst einfache und schnelle Weise bei Vertragsanbahnungen sowie Verhandlungen zu Planungsänderungen und anderen ...
31.07.2021 · Nachricht · Webinar
Die Voraussagen sind eingetreten: Die HOAI 2021 hat dem Honorarverhandeln eine neue Dimension verliehen. Bei vielen Vertragsanbahnungen kommen Sie gar nicht umhin, ein günstiges Honorarangebot abzugeben.
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27.07.2021 · Fachbeitrag ·
Werkvertragsrecht
„Welche – vom Auftraggeber angeforderten – Leistungen muss ich eigentlich erbringen? Und wo kann ich die fachliche und honorartechnische Grenze ziehen?“ Diese Fragen sind Tagesgeschäft. Die prinzipielle Antwort steht eigentlich im Titel: „Nicht Vereinbartes muss auch nicht erbracht werden“. PBP zeigt Ihnen nachfolgend anhand einer Entscheidung des KG Berlin, was das im konkreten Anwendungsfall bedeutet.