Die Dokumentation des Baubablaufs ist für den Bauherrn und die Bauüberwachung gleichermaßen von hohem Interesse. Nach der Rechtsprechung des BGH hat die Dokumentation den Zweck, den Parteien etwas an die Hand zu geben, in dem der Bauablauf mit allen wesentlichen Einzelheiten beweiskräftig festgehalten ist. Das kann bei späteren Auseinandersetzungen wichtig sein. Erfahren Sie deshalb, wie Sie den Bauablauf so dokumentieren, dass Schadenersatzansprüche gegen Sie ins Leere laufen.
Als Treuhänder des Bauherrn ist es nicht nur Ihre Aufgabe, Planungsinhalte ordnungsgemäß umzusetzen. Sie müssen auch die mit den Planungsinhalten verbundenen funktionellen Ziele erreichen. Das hat das OLG München ...
Schuldet der Bauüberwacher eine Rechnungsprüfung (Lph 8), muss er prüfen, ob der vom ausführenden Unternehmer erreichte Leistungsstand in Quantität und Qualität eine in Rechnung gestellte Zahlung rechtfertigt.
In Zeiten deutlicher Baukostenerhöhungen kommt es darauf an, dass Sie Auftraggeber über Kostenstände und -entwicklungen rechtzeitig informieren. Wenn Sie das formgerecht tun, profitieren Sie auch von Kostentoleranzen und mindern Ihr Schadenersatzrisiko erheblich. Das lehrt eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG Hamm.
Der mit der Bauüberwachung betraute Architekt darf sich darauf verlassen, dass die am Bau beteiligten Unternehmen ihre Verkehrssicherungspflichten erfüllen. Selbst verkehrssicherungspflichtig wird er nur, wenn ...
Bei der Abnahme von Bauleistungen wird oft darüber gestritten, ob kleinere gestalterische Mängel als ein Mangel gelten, der komplett beseitigt werden muss. Das OLG München hat das mit rechtskräftiger Entscheidung am ...
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Weicht die von Ihnen gewählte Ausführungsart von geltenden DIN-Normen ab, bleibt Ihre Leistung mangelfrei, wenn sie ortsüblich ist, dem vereinbarten Standard entspricht und noch nie zu Beanstandungen geführt hat. Das hat das OLG Düsseldorf einem Auftraggeber ins Stammbuch geschrieben.