09.06.2011 · Fachbeitrag ·
Checkliste Handwerkliche Selbstverständlichkeiten
Dachdeckerarbeiten sind nur dort als gefahrenträchtig einzustufen (und besonders überwachungsbedürftig), wo die Gefahr besteht, dass Undichtigkeiten auftreten können. Ansonsten stellen sie eine handwerkliche Selbstverständlichkeit dar. Ist aber eine besondere Art der Verklammerung von Dachsteinen und die Verwendung spezieller Klammern vereinbart, muss der Architekt die vertragsgemäße Ausführung und die Verwendung des richtigen Materials stichprobenartig überprüfen. Tut er das nicht, haftet er für ...