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  • 30.03.2022 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Silikonfuge ist kein Wasserrohr: BGH tut Haftungsrisiko auf

    | Wasserschäden in Gebäuden, bei denen das Wasser nicht aus Rohren der Wasserversorgung ausgetreten ist, unterliegen nicht mehr der Regulierungspflicht der Wohngebäudeversicherungen. Diese Entscheidung des BGH hat auch Auswirkungen auf die planenden Berufe. Denn Bauherren werden künftig vermehrt prüfen, ob Wasserschäden ihre Ursache in Planungs- ober Überwachungsfehlern haben. |