· Fachbeitrag · Technische Ausrüstung
Qualität der Ausführungsplanung – Teil 3
von Prof. Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München
Zu keinem Zeitpunkt streiten TA-Planer und Baufirmen mehr als bei der Übergabe der TA-Ausführungsplanung. Was sind die Ursachen und wie lässt sich dies ändern? Nachdem im zweiten Teil dieser Beitragsreihe der Fokus auf dem Leistungsinhalt der verschiedenen Werkplanstufen lag, geht es in diesem dritten Teil um die Qualität der geforderten Ausführungsdokumente.
Qualitätskriterien der AFU-Dokumente
Die HOAI-Grundleistungen sind für die Bestimmung der Leistungstiefe der Ausführungsplanung (AFU) viel zu unkonkret. Daher muss sich diese über Interpretation und Ableitung der Qualität erschlossen werden. Als abstrakte Qualitätsanforderung für die AFU-Dokumente lassen sich vorab vier Kriterien aus den Anforderungen der Objekt- und Tragwerksplanung für die TA adaptieren (vgl. Ausführungsplanung im Bauprozess/Ehlers/2006):
1. Richtigkeit
Zeichnungen müssen vollständig und richtig sein. Das bedeutet, dass Maßangaben rechnerisch korrekt anzugeben sind. Inhalte unterschiedlicher Dokumente (z. B. Grundrisse, Schemen, Berechnungen) müssen aufeinander abgestimmt sein. Alle Änderungen sind konsequent und übergreifend zu übernehmen.
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