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  • · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Strenge Anforderungen an die Ausführungsplanung

    | Bei Bauteilübergängen im Bereich von Abdichtungen gegen Feuchtigkeit sind regelmäßig Detail-Ausführungspläne erforderlich, um spätere Mängel zu vermeiden. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |

     

    Im konkreten Fall ging es um den Bau von zwei Hebe-Schiebe-Türanlagen als Sonderkonstruktion. Nach deren Einbau waren Undichtigkeiten aufgetreten. Die lastete das OLG dem Architekten an, weil seine Ausführungszeichnungen nicht so detailliert waren, dass der ausführende Unternehmer daraus alle notwendigen Ausführungsangaben habe erkennen können. Das OLG hat der Ausführungsplanung damit eine sehr hohe Bedeutung zukommen lassen und die Frage eines etwaigen Überwachungsfehlers gar nicht weiter behandelt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.2013, Az. 23 U 185/11; Abruf-Nr. 132788).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 3 | ID 42323971