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  • · Nachricht · Planungsleistungen

    OLG Celle verlangt umfassende Aufklärung zu Alternativen

    | Architekten müssen den Auftraggeber über Alternativen bei gleichen Anforderungen aufklären und beraten. Sie müssen alle Grundleistungen der Lph 1 und 2, soweit sie beauftragt sind, konsequent erbringen. Das hat das OLG Celle klargestellt. |

     

    Das OLG legt ein bisschen den Finger in die Wunde. Die lösungsorientierten Grundleistungen der Lph 1 und 2 werden nämlich häufig unterschätzt. Der Blick in die Praxis der Gerichte lehrt, dass Bauherren da gerne Beratungsfehler monieren und Planer in die Haftung nehmen. Das Haftungsrisiko verwirklicht sich, wenn der Bauherr die fehlende Aufklärung rügt und erklärt, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung für eine andere (kostengünstigere) Planungslösung entschieden hätte. PBP empfiehlt deshalb, diese Beratungsleistungen sorgfältig zu dokumentieren (OLG Celle, Urteil vom 18.09.2019, Az. 14 U 30/19, Abruf-Nr. 211705).

     

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