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  • 02.03.2021 · Nachricht · Planungsleistungen

    Ohne Rückstausicherung kein Schadenersatz

    | Selbst wenn ein Auftraggeber von Ihnen verlangt, dass Sie bei Ihrer Planung von Satzungsvorgaben der Stadt oder Kommune abweichen, sollten Sie dem nicht nachkommen. Das lehrt eine Entscheidung des BGH. |