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  • 02.03.2021 · Nachricht · Planungsleistungen

    Ohne Rückstausicherung kein Schadenersatz

    Selbst wenn ein Auftraggeber von Ihnen verlangt, dass Sie bei Ihrer Planung von Satzungsvorgaben der Stadt oder Kommune abweichen, sollten Sie dem nicht nachkommen. Das lehrt eine Entscheidung des BGH.