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  • 27.06.2017 · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Baugrundgutachter: Objekt- und Tragwerksplaner müssen in Lph 1 dazu beraten

    | Ein Tragwerksplaner muss selbst dafür Sorge tragen, dass ihm alle notwendigen Informationen zu den Baugrundverhältnissen rechtzeitig vorliegen. Das hat das OLG Frankfurt mit Billigung des BGH entschieden. Daraus folgt, dass neben dem Objekt- auch der Tragwerksplaner dem Bauherrn die Notwendigkeit der Beauftragung der geotechnischen Leistungen darlegen und auf eine Beauftragung hinwirken muss; und zwar in der Lph 1. |