29.04.2022 · Nachricht · Lph 8
Mangelfreie Ausführung jenseits des Vertragssolls: Ärger droht
Ein Bauherr muss Abweichungen von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften auch dann nicht hinnehmen, wenn die Ausführung im Ergebnis mangelfrei ist. Das hat das OLG Schleswig klargestellt.
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