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  • 26.09.2023 · Nachricht · Lph 5

    Müssen in der Ausführungsplanung auch „bauliche Selbstverständlichkeiten“ bis ins Detail dargestellt werden?

    Immer wieder gibt es Streit über die Frage, wie detailliert eine Ausführungsplanung sein muss und was handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind, die keiner Planung bedürfen. Das OLG Düsseldorf hat dazu klargestellt: Maßgaben des öffentlichen Baurechts sind Planungsangelegenheit und keine handwerklichen Selbstverständlichkeiten.