· Nachricht · Gesetzesvorhaben
Stichtag 29.05.2026: EU-Gebäuderichtlinie mit Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz „1:1“ umgesetzt?
Bis zum 29.05.2026 muss die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das – so die Darstellung im Erläuterungsteil – „1:1“ bewerkstelligen. Doch zum einen liegt der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erst in Form des Kabinettsbeschlusses vor und zum anderen ist fraglich, ob das GModG den Anforderungen der Gebäuderichtlinie auch gerecht wird.
Hintergrund — Das GModG ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“. Nach der Darstellung der Bundesregierung im Erläuterungsteil werden mit „dem Gesetzentwurf die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1:1 in nationales Recht umgesetzt“. Ob dem wirklich so ist, ist nicht so ohne Weiteres sicher. Sicher ist dagegen, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden wird. Die EU-Richtlinie muss nämlich bis zum 29.05.2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. Bis dahin wird das parlamentarische Verfahren des GModG aber keinesfalls abgeschlossen sein.
Weiterführende Hinweise
- Rechtsquelle: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ → Abruf-Nr. 254048
- Sie haben Fragen zu der Materie? PBP geht im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gerne darauf ein. Mailen Sie einfach an pbp@iww.de.