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  • · Fachbeitrag · Ökobilanzierung

    Zwischen der EU-Gebäuderichtlinie und dem GModG: Was für Planer jetzt veranlasst ist

    von Lena Rath, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Kelkheim im Taunus

    Die EU hat die Regeln für Gebäude neu geschrieben: Die seit Mai 2024 geltende Fassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert Nullemissionsgebäude ab 2030 und die Verdopplung der Renovierungsrate – erstmals zählen Emissionen über den gesamten Lebenszyklus. Deutschland setzt das mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) um und führt eine Pflicht zur Ökobilanzierung ein. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die Frage lautet deshalb: Nach welchen Regeln müssen Sie aktuell planen? PBP klärt auf.

    Politischer Rahmen und Zielsetzung der EU

    Mit dem „Europäischen Klimagesetz“ gibt die Europäische Union (EU) das verbindliche Ziel vor, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Bis 2030 sollen die Nettotreibhausgasemissionen deutlich sinken.

     

    Der Gebäudesektor verursacht rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und über ein Drittel der energiebedingten Emissionen. Die EU hat deshalb die Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Building Directive EPBD) erlassen. Ziel ist ein emissionsfreier Gebäudebestand bis 2050.