22.12.2020 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Vor Abnahme: Planer müssen Mangelfreiheit beweisen
Planungsbüros müssen wissen, dass sie nach den werkvertraglichen Grundsätzen bis zur Abnahme ihrer Leistungen deren Mangelfreiheit beweisen müssen. Das betrifft auch die Kostenberechnung zum Entwurf.
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