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  • 29.05.2019 · Nachricht · Honorarrecht

    Honorarzone: OLG Brandenburg erlaubt das Nachkarten

    | Bei der Honorarzone können Sie nachkarten. Nämlich dann, wenn sich anhand der Bewertungskriterien herausstellt, dass die ursprüngliche Honorarzone zu niedrig war und die vereinbarte Gesamtvergütung wegen der zu niedrigen Honorarzone den Mindestsatz unterschreitet. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt. |