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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Honorarzone falsch vereinbart: Honorarnachforderung wird schwieriger

    | Im Zuge der Planungsvertiefung stellt sich nicht selten heraus, dass Sie das Objekt im Planungsvertrag in eine zu geringe Honorarzone eingruppiert haben. Bis dato war die nachträgliche Anpassung für Sie relativ einfach. Die aktuelle Rechtsprechung stellt Sie aber vor eine grundlegend neue Situation. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |

    Nachträgliche Forderung endet beim Mindestsatz über alles

    Die aktuelle Rechtsprechung knüpft die Forderung nach höherem Honorar daran, dass Sie dafür eine klare Rechtsgrundlage vorweisen können. Diese Rechtsgrundlage liegt dann vor, wenn

    • die unangemessen niedrige Honorarzone beibehalten und